Vorraussetzungen
Kälte- und Klimaanlagen sind technisch hochwertige Erzeugnisse, die nur von Fachleuten hergestellt und betreut werden sollten.
Unsere Voraussetzungen und unsere Stärken:
- Meisterbetrieb für Kälteanlagenbau, mit drei Meistern
- Bei der Handwerkskammer eingetragener Fachbetrieb
- Fachbetrieb zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, gemäß §19 I WHG
- Zertifizierung gemäß §6 der Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgas (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
Anerkennungsbescheid ("Kategorie 1") durch das Land Rheinland-Pfalz - Sachkundige:
- VBG 20/§30 für Kälteanlagen
- § 32 Druckbehälterverordnung
- VBG 4 § 23 Elektrofachkraft - Alle Mitarbeiter haben das Zertifikat Kategorie 1 gemäß
Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
Verordnung (EG) Nr. 303/2008
§ 5 der ChemKlimaschutzV - Regelmäßige Schulung und Unterweisung des Personals
- Wir sind haftpflichtversichert
Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wir freuen uns schon auf Sie.